8 Jan

Unterrichtsbetrieb ab dem 10. Januar 2022

Mit den besten Wünschen für ein gesundes neues Jahr 2022 stellen wir Ihnen die wichtigsten und wesentlichen Informationen für den Schulbeginn nach den Weihnachtsferien bereit.
Ziel ist es auch im neuen Kalenderjahr, Präsenzunterricht sicherzustellen und aufrecht zu erhalten. Deshalb gelten an den bayerischen Schulen ab 10. Januar 2022 folgende Richtlinien bzw. Neuerungen.
  1. Auch nach den Weihnachtsferien findet Präsenzunterricht unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz statt.
  2. Ab dem 10. Januar 2022 dürfen auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler nur dann am Präsenzunterricht, an sonstigen Schulveranstaltungen sowie an der Mittagsbetreuung teilnehmen, wenn sie einen negativen Testnachweis vorlegen können. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die bereits eine Drittimpfung („Booster“) erhalten haben. Die bisherigen Ausnahmen von der Testobliegenheit für Schülerinnen und Schüler mit Impf- oder Genesenennachweis entfallen.
  3. Voraussetzung zur Teilnahme am Präsenzunterricht ist ein aktueller, negativer Covid-19-Test.
  • Ein negatives Testergebnis kann erbracht werden durch einen Selbstest, der unter Aufsicht in der Schule durchgeführt wird.
  • Alternativ kann ein negativer Testnachweis auch durch einen Test erbracht werden, der außerhalb der Schule von medizinisch geschultem Personal durch- geführt wurde (max. 24 Stunden alter POC-Antigen-Schnelltest oder max. 48 Stunden alter PCR-Test).
  • Ein außerhalb der Schule durchgeführter Selbsttest reicht als Nachweis nach wie vor nicht aus
  • Wenn Ihre Tochter bzw. Ihr Sohn nicht an den Selbsttests bzw. PCR-Pooltests in der Schule teilnehmen soll und auch kein alternatives negatives Testergebnis vorgelegt werden kann, müssen Sie dies der Schule mitteilen. Ein Schulbesuch ist dann nicht möglich.
Die aktuell gültigen Regelungen finden Sie in einem Informationsschreiben des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus:
Informationsschreiben für Eltern und Erziehungsberechtigte