Allgemeine Hinweise
Das neue Schuljahr 2025/26
Der Unterricht beginnt am Dienstag, den 16. September 2025. Wir freuen uns schon jetzt darauf, Ihre Kinder dann wieder bei uns begrüßen zu dürfen und gemeinsam ein schönes und erfolgreiches Schuljahr zu gestalten.
Die Schulschlusszeiten in der ersten Unterrichtswoche sind wie folgt:
- Dienstag, 16. September: 11:25 Uhr
- Mittwoch, 17. September: 11:25 Uhr
- Donnerstag, 18. September: 12:10 Uhr
- Ab Freitag, 19. September: Unterricht nach Stundenplan
Die Betreuung im offenen Ganztag startet für die Klassen 2 bis 4 bereits ab dem ersten Schultag, entsprechend der von Ihnen gebuchten Zeiten. Für die Erstklasskinder beginnt der Offene Ganztag ab der zweiten Schulwoche.
Krankheit und Entschuldigung
Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass Ihr Kind pünktlich, ausgeschlafen und vorbereitet um spätestens 8.00 Uhr zum Unterricht erscheint. Denken Sie auch an ein ausgewogenes Frühstück, das die Konzentration Ihres Kindes fördert.
- Bei Krankheit Ihres Kindes ist es notwendig, dass Sie Ihr Kind bereits am ersten Fehltag per Schulmanager, telefonisch oder schriftlich bis spätestens 8.00 Uhr krankmelden.
- Bitte informieren Sie uns, wenn die Erkrankung mehrere Tage andauert, da Sie ansonsten Ihr Kind täglich von neuem krankmelden müssen.
- Falls Sie uns telefonisch Bescheid geben, benötigt die Klassenlehrkraft spätestens am 3. Fehltag eine schriftliche Entschuldigung.
- Zum Schutz Ihres Kindes und aller Mitarbeiter der Schule bitten wir Sie dringend, meldepflichtige Erkrankungen (z.B. Masern, Röteln, Ringelröteln, Mumps, Keuchhusten, Scharlach, Influenza, Windpocken etc.) Ihres Kindes sofort an der Schule bekannt zu geben.
Hinweis zum Schulbus
- Der Bus fährt an der Grundschule Hohenpfahl jeweils nach Unterrichtsschluss.
- Im Falle, dass ein allgemeiner, schulweiter Schulschluss bereits vorzeitig stattfindet (z.B. letzter Schultag vor Schulferien usw.), fahren die Busse zum vorzeitigen Schulschluss. Die Eltern werden in diesen Fällen rechtzeitig informiert.
Vorzeitiger Unterrichtsschluss
- Endet an besonderen Tagen der Unterricht schulweit vorzeitig, so werden die Eltern rechtzeitig informiert.
- Sollten Sie aufgrund der Kurzfristigkeit keine Möglichkeit haben, den früheren Unterrichtsschluss zu organisieren, so bitten wir Sie, der Klassenleitung Ihres Kindes Bescheid zu geben, sodass wir eine Beaufsichtigung gewährleisten können.
- Die offene Ganztagesschule stellt unabhängig davon an Tagen des vorzeitigen Schulschlusses in gewohnter Weise die Betreuung Ihrer Kinder sicher.
Unterrichtsbefreiungen
Ferienzeit ist Reisezeit, und viele nutzen die Gelegenheit, sich an fernen Orten zu erholen. In diesem Zusammenhang wird jedes Jahr wieder Fragen an uns herangetragen, inwieweit bereits vor Ferienbeginn oder nach Ablauf der Ferien Schüler vom Unterricht befreit werden können.
- Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass wir außerhalb der Ferien und der unterrichtsfreien Tage grundsätzlich keine Beurlaubung gewähren können.
- Nur in dringenden Ausnahmefällen ist eine Beurlaubung vorgesehen. Hierzu müssen Sie rechtzeitig einen schriftlichen Antrag stellen und diesen auch begründen.
Wir weisen Sie allerdings darauf hin, dass Urlaubs- oder Reisetermine keine Ausnahmefälle darstellen und als solche nicht anerkannt sind. Eine Beurlaubung vom Unterricht ist kurz vor und kurz nach den Ferien nicht möglich. Wir dürfen Sie deshalb höflichst bitten, Ihre Urlaubsplanung immer mit den Ferienzeitregelungen abzustimmen, auch wenn dies leider gegebenenfalls zu höheren Kosten bei Ihnen führt.
Meldepflichtige Krankheiten
Wenn bei Ihrem Kind eine meldepflichtige Krankheit auftritt, vermutet wird oder ein entsprechender Erreger nachgewiesen wurde, müssen Sie die Schule sofort informieren.
Ihr Kind darf die Schule in diesem Fall nicht besuchen, um andere vor einer Ansteckung zu schützen. Das gilt in einigen Fällen auch dann, wenn eine andere Person im Haushalt erkrankt ist.
Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn keine Ansteckungsgefahr mehr besteht. Je nach Krankheit kann dafür ein ärztliches Attest oder die Zustimmung des Gesundheitsamts erforderlich sein.
Bitte halten Sie sich an die Vorgaben des Gesundheitsamts und informieren Sie uns über wichtige Änderungen. So können wir gemeinsam dazu beitragen, Infektionen in der Schulgemeinschaft zu verhindern.