4 Jun

Ab Montag, 07.Juni 2021: Voller Präsenzunterricht

Mit Bekanntmachung des Landratsamts Kelheim vom 4. Juni 2021 treten im Landkreis Kelheim ab dem 5. Juni 2021 diejenigen Regelungen des IfSG und der 12. BayIfSMV in Kraft, die an die Voraussetzung geknüpft sind, dass die 7-TageInzidenz unter 35 liegt.
Nach den Pfingstferien, ab Montag, den 7. Juni 2021 findet deshalb wieder voller Präsenzunterricht (d.h. ohne Mindestabstand) statt.
Es gelten dabei die allgemeinen Rahmenbedingungen für den Präsenz- bzw. Wechselbetrieb:
  • allgemeine Hygienemaßnahmen (z.B. Maskenpflicht),
  • am Unterricht im Schulhaus dürfen nur Kinder teilnehmen, bei denen ein negativer Corona-Test (PCR-Test bzw. Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden) vorliegt oder deren Eltern bereit sind, dass die Kinder in der Schule einen Selbsttest durchführen.
  • ausgenommen hiervon sind Kinder, die nach einer Corona-Erkrankung genesen sind. Hierzu muss ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus vorgelegt werden. Die Testung muss mittels PCR-Verfahren erfolgt sein und mindestens 28 Tage, höchstens sechs Monate zurückliegen.
Beachten Sie außerdem: Die Regeln zum Schulbesuch mit Krankheitssymptomen (z.B. bei Erkältung) wurden erneut angepasst. Entsprechende Hinweise hierzu finden Sie unter
Umgang mit Erkältungssymptomen
Bitte informieren Sie sich auch auf der Homepage des Kultusministeriums.