25 Nov

Aktuelle Maßnahmen zum Infektionsschutz an Schulen / Zusätzlicher Selbsttest an Pooltest-Schulen

Mit Wirkung vom 24.11.2021 gilt auf dem gesamten Schulgelände der Grundschule Hohenpfahl die „3G-Regelung(GEIMPFT, GENESEN, GETESTET) mit Ausnahme der Schüler*Innen auch für schulfremde Personen. Schulfremde Personen sind auch Erziehungsberechtigte. Diese dürfen das Schulgelände damit nur betreten, wenn sie geimpft, getestet oder genesen sind. Dies gilt unabhängig vom Zweck, zu dem die jeweilige Person das Schulgelände aufsucht, und von der Dauer des Aufenthalts dort. Kinder unter sechs Jahren sind von der 3G-Pflicht ausgenommen.
Die 3G-Vorgabe gilt für eine Nutzung des Schulgeländes während des Unterrichts bzw. während des Offenen Ganztags.
Lesen Sie bitte hierzu, das Anschreiben des Kultusministeriums:
Information für Erziehungsberechtigte – 3G-Regel für schulfremde Personen
Zusätzlicher Selbsttest an den „Pooltest-Schulen“
Für alle Schüler*Innen der Grundschule Hohenpfahl wird künftig am Montagmorgen zu Unterrichtsbeginn ein zusätzlicher Selbsttest zusätzlich zu den Pooltestungen durchgeführt. Die Neuregelung greift erstmals am Montag, den 29.11.2021.