25 Mrz

Anpassung des Übertrittsverfahrens an Ausnahmesituationen (Coronavirus-Epidemie)

Neuer Fahrplan für den Übertritt – Übertrittszeugnis am 11. Mai 2020
Da von der Einstellung des Schulbetriebs auch das Übertrittsverfahren betroffen ist, wurden notwendige Änderungen getroffen. Diese gelten ausschließlich für den Fall, dass der Unterricht am 20.04.2020 wieder aufgenommen werden kann.
Daher gilt für den Fall des Unterrichtsbeginns am 20.04.2020 für das Übertrittsverfahren im Jahr 2020:

Wie bisher erhält ihr Kind ein Übertrittszeugnis, das

  • feststellt, für welche Schulart das Kind geeignet ist,
  • für die Anmeldung an einer weiterführenden Schule notwendig ist.

Darüber hinaus haben sich für das Übertrittszeugnis 2019/2020 Änderungen ergeben, diese betreffen:

  1. das Ausgabedatum,
  2. inhaltliche Änderungen,
  3. Grundlagen der Notenerhebung,
  4. und zeitlichen Rahmen.

Bitte entnehmen Sie alle wichtigen Informationen zum Übertrittsverfahren in Jahrgangsstufe 4 in 2020 der Elterninfo des Kultusministeriums:
Elterninfo, Übertritt