9 Sep

Der 1. Schultag

Wir freuen uns, Ihr Kind am ersten Schultag am Dienstag, den 14. September 2021 wieder oder zum ersten Mal an der Grundschule Hohenpfahl begrüßen zu dürfen.

Für die Schüler der Jahrgangsstufen 2 bis 4 beginnt der Unterricht um 8:00Uhr und endet um 11:25 Uhr. Eine Betreuung im Offenen Ganztag im Anschluss an den Unterricht findet statt. Die Schüler werden um 7:45 Uhr an den gewohnten Klassensammelplätzen am Verkehrsgarten von der Klassenlehrkraft abgeholt.

Gemäß Anordnung des Kultusministeriums vom 3. September 2021 müssen wir im Rahmen der Begrüßung der Erstklässlerinnen und Erstklässler am ersten Schultag folgende organisatorischen Rahmenbedingungen beachten, um die Abstands- und Hygienevorschriften einhalten zu können.
  • Die ersten Klassen werden gestaffelt in der Aula begrüßt. Einen Elternbrief hierzu haben Sie bereits im Vorfeld von der Klassenlehrkraft Ihres Kindes erhalten. Bitte beachten Sie hierfür unbedingt auch die am Haupteingang aushängenden Schulzeiten für den ersten Schultag.
  • Es können pro Schulkind maximal 2 Begleitpersonen mit in die Aula.
  • Für jede Familie sind Sitzplätze in der Aula ausgeschildert. Wir bitten Sie freundlichst, ausschließlich auf dem Ihnen zugewiesenen Sitzplatz Platz zu nehmen.
  • Nach der Begrüßung in der Aula ist es leider nicht möglich, dass Eltern oder andere Begleitpersonen die Erstklässlerinnen und Erstklässler in das Klassenzimmer begleiten. Nach der Begrüßung der Klasse gehen deshalb nur die Kinder zusammen mit der Lehrkraft ins Klassenzimmer. Zur vereinbarten Schulschlusszeit werden die Kinder wieder zur Abholung zu den Eltern in die Aula gebracht.
  • Die Teilnahme an der Schuleingangsfeier und am Präsenzunterricht ist (auch) für Erstklässlerinnen und Erstklässler nur mit Nachweis eines negativen Testergebnisses möglich. Dieser kann folgendermaßen erbracht werden:
    max. 48 Stunden alter PCR-Test
    oder max. 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest
    oder von der Schule gestellter Selbsttest, der vor Betreten des Schulhauses durchzuführen ist.
    Der Testnachweis entfällt für asymptomatische Kinder, die vollständig geimpft oder genesen sind und einen entsprechenden Nachweis erbringen.
  • Alle bayerischen Schulen sind angehalten, bereits im Vorfeld an die Eltern zu appellieren, ihr Kind möglichst schon vor dem 14.09.2021 in einem Testzentrum bzw. einer Teststation oder bspw. einer Apotheke testen zu lassen und den gültigen negativen Testnachweis am ersten Schultag mitzubringen.
  • Auf dem gesamten Schulgelände besteht im Schulhaus Maskenpflicht. Dies betrifft sowohl die Kinder als auch die Begleitpersonen (bitte mit medizinischer Gesichtsmaske). Die Kinder dürfen statt einer medizinischen Gesichtsmaske auch eine textile Mund-Nase-Bedeckung (sog. Alltags- oder Community-Maske) nutzen.
Ich danke für Ihr Verständnis und verspreche Ihnen, dass wir alles in unserer Kraft Stehende unternehmen, für Ihr Kind einen schönen und erfolgreichen Schulanfang zu gestalten und freuen uns auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.