13 Dez

Lernentwicklungsgespräche in den Jahrgangsstufen 1 – 3

Das Bayerische Kultusministerium ermöglicht  den Grundschulen seit dem Schuljahr 2014/15 das Zwischenzeugnis in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 in Form eines verbindlichen und dokumentierten Lernentwicklungsgesprächs zu erläutern.

Ab dem aktuellen Schuljahr wird an der Schule diese Möglichkeit genutzt.

In der 4. Jahrgangsstufe bleiben die Regelungen für die Zwischeninformation, das Übertrittszeugnis und den Übertritt insgesamt hiervon unberührt.

Im Lernentwicklungsgespräch können alle am Lernprozess beteiligten (Kinder, Eltern, Lehrer) zu Wort kommen und miteinander sprechen. Der Lern- und Leistungsstand der Kinder wird unmittelbar ersichtlich, die Eltern haben die Möglichkeit nachzufragen und Zusatzinformationen zu erhalten.

Stärken und Schwächen der Lernentwicklung werden aufgezeigt, es wird gemeinsam beraten und Fördermöglichkeiten werden aufgezeigt. Am Ende des Gesprächs wird eine konkrete und kindgerechte Zielvereinbarung getroffen, um das zuküftige Lernen zu optimieren.

Das Lernentwicklungsgespräch ist eine verbindliche Alternative zum Zwischenzeugnis und wird schuleinheitlich wahrgenommen.