Übertritt
Wie geht es nach der Grundschule weiter?
Schriftliche Zwischeninformation zum Leistungsstand in Jahrgangsstufe 4
Am 24. Januar 2025 erhalten alle Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse eine schriftliche Zwischeninformation über den aktuellen Leistungsstand. Damit haben die Eltern frühzeitige Informationen, um ggf. mit den Lehrkräften geeignete Fördermaßnahmen besprechen zu können.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen Ihnen die Lehrer der Schule, die Schulleitung und die Beratungslehrerin für die Grundschule Hohenpfahl, gerne zur Verfügung. Wenn Sie wollen, können Sie zusätzlich ein Gespräch mit einer Beratungslehrkraft einer Mittelschule, Realschule, Wirtschaftsschule oder eines Gymnasiums führen. Ein solches Gespräch müssen Sie nicht führen. Ihr Kind hat keinen Nachteil, wenn Sie kein Gespräch wünschen.
Übertrittszeugnis mit Schullaufbahnempfehlung
Den Leistungsbericht bekommen alle Viertklassschülerinnen und -schüler am 14. Mai bis 16. Mai 2025.
Am 2. Mai 2025 erhalten alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 ein Übertrittszeugnis.
Es enthält:
- die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern,
- die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht,
- eine Bewertung des Sozial- sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens,
- eine zusammenfassende Schullaufbahnempfehlung. Hier wird die Eignung für den weiteren Bildungsweg festgestellt.
Die Schullaufbahnempfehlung stützt sich auf den Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht.
Schullaufbahnempfehlung für:
- Gymnasium bei einem Gesamtnotendurchschnitt bis einschließlich 2,33
- Realschule bei einem Gesamtnotendurchschnitt bis einschließlich 2,66
- Mittelschule bei einem Gesamtnotendurchschnitt ab 3,00
Liegt eine entsprechende Schullaufbahnempfehlung vor, können die Schülerinnen und Schüler unmittelbar nach dem Besuch der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule in die Jahrgangsstufe 5 der jeweiligen weiterführenden Schulart übertreten.
Infoveranstaltung im Schuljahr 2024/25:
Die Übertrittsveranstaltung „Übertritt an weiterführenden Schulen nach den Klassen 4, 5 und 6“ mit Referenten der verschiedenen Schularten findet in diesem Schuljahr am Donnerstag, den 14.11.2024 statt.
Übertritt an die weiterführenden Schularten nach Besuch des Probeunterrichts
Entspricht die Schullaufbahnempfehlung nicht den Anforderungen für die gewünschte weiterführende Schulart, besteht auf Antrag der Erziehungsberechtigten – unabhängig von den in der Grundschule erreichten Noten – die Möglichkeit der Teilnahme am Probeunterricht des Gymnasiums bzw. der Realschule.
Der Probeunterricht beinhaltet schriftliche Leistungen und mündliche Aufgaben aus den Fächern Deutsch und Mathematik.
Der Termin für den Probeunterricht ist der 13. Mai bis 15. Mai 2025
Weitere Informationen zum Thema „Übertritt“ finden Sie hier.