Übertritt

Übertritt im Schuljahr 2022/23

Nachdem der Informationsabend zum Übertritt nach der 4. Jahrgangsstufe in diesem Schuljahr leider nicht stattfinden kann, hat das Team der Staatlichen Schulberatungsstelle in Niederbayern für die Grundschulen ersatzweise ein Informationsangebot erstellt, um es den Eltern zur Verfügung zu stellen. Auf der Homepage der Regierung (www.regierung.niederbayern.bayern.de) von Niederbayern stehen Präsentations-Clips zur Verfügung:

https://www.regierung.niederbayern.bayern.de/aufgabenbereiche/4/vs/eltern/beratung/bildungsweg_uebertritt.php

Es werden allgemeine Bedingungen und Termine zum Übertritt erklärt werden und jede Schulart (Mittelschule, Realschule, Wirtschaftsschule, Gymnasium) wird vorgestellt, um Ihnen und Ihrem Kind eine Entscheidungshilfe zu bieten.
Für weitere Informationen oder Beratungen stehen Ihnen auch unsere Beratungslehrkraft Frau Melanie Schwarz sowie Ansprechpartner im Schulamtsbezirk zur Verfügung. Entnehmen Sie diese bitte dem unten angefügten Informationsschreiben!

Informationsmöglichkeiten zum Übertritt im Landkreis Kelheim

Der Übertritt nach der 4. Jahrgangsstufe

Die Entscheidung, welche weiterführende Schule nach der 4. Klasse gewählt werden soll, fällt nicht allen Eltern und Kindern leicht. Gerne unterstützen wir Lehrkräfte dabei.

Seit dem Schuljahr 2019/20 wird für die Eltern der Zweitklässler von Beratungslehrern jährlich ein Informationsabend mit dem Thema „Das bayerische Schulsystem“ angeboten. Hier erhalten Sie einen Überblick über die vielen Ausbildungswege, die möglich sind. Vertreter der einzelnen Schularten stellen ihre Schule dabei beispielhaft vor. Herzlich hierzu eingeladen sind auch die Eltern der 1. und 3. Klassen.

Eltern der Viertklässler weisen wir rechtzeitig auf Informationsabende und Schnuppertage an den weiterführenden Schulen der Umgebung hin.

Der Informationsabend für die Eltern und Erziehungsberechtigten aller Viertklässler findet für die drei Kelheimer Grundschulen am
Dienstag, den 08.11.2022 um 19:00 Uhr
in der Aula der Grundschule Hohenpfahl statt.

Lesen Sie hierzu auch:
STMUK_Der_beste_Bildungsweg_2022

Damit Sie als Eltern über den Leistungsstand Ihres Kindes informiert sind, erhalten die Viertklässler bereits im Januar einen Zwischenbericht, in dem die Noten aller Fächer ausgewiesen werden.

Über die dritte und vierte Klasse hinweg stehen Ihnen die Klassleiter und Fachlehrer in den Sprechstunden und an den Sprechabenden jederzeit für Ihre Fragen zur Verfügung. Sollten Sie diese Termine aus beruflichen Gründen nicht wahrnehmen können, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Lehrkraft, um einen Alternativtermin zu vereinbaren.

Anfang Mai erhalten alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 ein Übertrittszeugnis mit Schullaufbahnempfehlung. Es enthält:

  • die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern,
  • die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht,
  • eine Bewertung des Sozial- sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens,
  • eine zusammenfassende Schullaufbahnempfehlung, in der die derzeitige Eignung für den weiteren Bildungsweg festgestellt wird.

Bei einem Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht

  • bis einschließlich 2,33 erhält die Schülerin bzw. der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung für den Besuch eines Gymnasiums.
  • bis einschließlich 2,66 erhält die Schülerin bzw. der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung für den Besuch einer Realschule.
  • ab 3,00 erhält die Schülerin bzw. der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung für den Besuch einer Mittelschule.

Schülerinnen und Schüler, die im Übertrittszeugnis der Jahrgangsstufe 4 die gewünschten Schnitte nicht erreicht haben, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten – unabhängig von den in der Grundschule erreichten Noten – am Probeunterricht des Gymnasiums bzw. der Realschule teilnehmen. Er wird in den Fächern Deutsch und Mathematik abgehalten. Neben den landesweit zentral gestellten schriftlichen Aufgaben werden auch mündliche Leistungen bewertet.

Der Probeunterricht ist bestanden, wenn in einem Fach mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wird. Bei den Noten 4 und 4 gilt der Probeunterricht als nicht bestanden. Auf schriftlichen Antrag der Eltern kann das Kind dennoch aufgenommen werden. Wird in mindestens einem der Fächer die Note 5 oder 6 erzielt, ist eine Aufnahme nicht möglich.

Beachten Sie bitte, für die Einschreibung an den weiterführenden Schulen Folgendes mitzubringen:

  • das Übertrittszeugnis
  • das Familienstammbuch/die Geburtsurkunde
  • ggf. den Sorgerechtsbeschluss

Alle für den Übertritt relevanten Termine finden Sie im Kalender.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus:
http://www.km.bayern.de/schueler/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html