20 Mrz

Umsetzung der schulischen Infektionsmaßnahmen ab 21.März bis zunächst zum 2. April 2022

Ziel ist weiterhin, einen Präsenzunterricht mit hohem Schutzniveau zu gewährleisten. Zu nennen sind hier v. a. die regelmäßigen Testungen, die auch die Neufassung des IfSG als Teil des künftigen „Basisschutzes“ vorsieht und die daher in Bayern bis auf Weiteres fortgesetzt werden.
Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang den hochsensitiven PCR-Pooltestungen zu, die seit Kurzem auch in den Jahrgangsstufen 5 und 6 stattfinden, Infektionen frühzeitig und zuverlässig erkennen und so von vornherein zu einem hohen Sicherheitsniveau im Präsenzunterricht beitragen.

Vor diesem Hintergrund hat der Ministerrat am 15. März 2022 für die Jahrgangsstufen, in denen flächendeckend PCR-Pooltestungen stattfinden, Anpassungen bei den Vorgaben zur schulischen Maskenpflicht beschlossen.

Vorbehaltlich der noch ausstehenden Änderung der 15. BayIfSMV, die am19. März 2022 in Kraft treten soll, gilt demnach:

  • Während des Unterrichts im Klassenzimmer, bei schulischen Ganztagsangeboten und in der Mittagsbetreuung entfällt die Maskenpflicht, soweit sich die Schülerinnen und Schüler im Klassenzimmer am Platz befinden, ab Montag, 21. März 2022 für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie für Schülerinnen und Schüler der Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Sehen, geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung in allen Jahrgangsstufen;
    Voraussetzung für den Wegfall der Maskenpflicht am Sitz- bzw. Arbeitsplatz ist, dass in der betreffenden Klasse tatsächlich regelmäßig (staatlich oder anderweitig organisierte) PCR-Pooltestungen durchgeführt werden. Der Wegfall der Maskenpflicht am Sitz- bzw. Arbeitsplatz schließt dabei auch einzelne Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Klasse ein, die externe Testnachweise erbringen.
  • Auf freiwilliger Basis können Schülerinnen und Schüler am Sitzbzw. Arbeitsplatz selbstverständlich weiterhin eine Maske tragen. Nach einem bestätigten Infektionsfall in einer Klasse gilt für die Schülerinnen und Schüler dieser Klasse während des „intensivierten Testregimes“ für einen Zeitraum von fünf Unterrichtstagen die Maskenpflicht auch wieder am Sitz- bzw. Arbeitsplatz während des Unterrichts bzw. während der Ganztagesangebote bzw. der Mittagsbetreuung.
    Für alle übrigen Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte in allen Jahrgangsstufen und allen Schularten sowie sonstige an den Schulen tätigen Personen bleibt es auch am Sitz- bzw. Arbeitsplatz bei den bisherigen Regelungen, d. h. es besteht Maskenpflicht.
    Die Maskenpflicht auf den Begegnungsflächen besteht zunächst für alle Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte und sonstige an Schulen tätige Personen unverändert fort. Auch im öffentlichen Personennahverkehr und im freigestellten Schülerverkehr ist voraussichtlich weiterhin eine Maske erforderlich.
Lesen Sie hierzu das Elternibformationsschreibem des Kultusministeriums:

Elterninformationsschreiben_Maskenpflicht (1)