1 Mai

Unterricht ab 03. Mai 2021

Auch ab Montag, den 03.Mai 2021 ändert sich für den Unterrichtsbetrieb an bayerischen Schulen vorerst nichts.
  • Für die 1. – 3. Klassen der Grundschule Hohenpfahl findet weiterhin Distanzunterricht statt.
  • Für die 4. Klassen der Grundschule Hohenpfahl findet weiterhin Wechselunterricht  (Gruppe 1 und 2) statt.
Für den Unterrichtsbetrieb in Bayern ergeben sich derzeit keine Änderungen.
Vorerst bis einschließlich 09. Mai 2021 gilt für die Grundschulen unverändert:
  • Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 im Landkreis findet voller Präsenzunterricht statt.
  • Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 bis 100 findet Wechselunterricht mit Mindestabstand statt.
  • Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 findet Distanzunterricht statt.
Auch die Rahmenbedingungen für den Präsenzbetrieb
  • allgemeine Hygienemaßnahmen (Maskenpflicht, Mindestabstand)
  • Nachweis eines negativen Testergebnisses als Voraussetzung für den Besuch des Präsenzunterrichts bzw. der Notbetreuung
gelten weiter.
Für die Frage, ab wann welche Unterrichtsformen beim Über- oder Unterschreiten des Schwellenwertes umzusetzen sind, ergibt sich aufgrund der neuen bundesrechtlichen Rahmenbedingungen gemäß den allgemeinen Verfahrensregelungen nach §3 der 12.BaylfSMV jedoch folgende Neuregelung:
  • Überschreitet im Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert, so treten die entsprechenden Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag in Kraft.
  • Unterschreitet im Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert, so treten dort die entsprechenden Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag außer Kraft.
Wichtig:
Am Wechselunterricht dürfen nur Kinder teilnehmen, bei denen ein negativer Corona-Test(PCR-Test bzw. Antigen Schnelltest nicht älter als 24 Stunden) vorliegt oder deren Eltern bereit sind, dass die Kinder in der Schule einen Selbsttest durchführen. Das Kultusministerium geht davon aus, dass Eltern, die die Kinder zur Schule schicken, mit einer Testung einverstanden sind. Wir bitten aber darum, uns Ihr Einverständnis über die Einwilligungserklärung zukommen zu lassen.
Auch die Notbetreuung dürfen nur noch Kinder mit negativem Corona-Test oder bei Teilnahme an einem Selbsttest in der Schule teilnehmen.

Einverständniserklärung für Selbsttests Schüler

Bitte beachten Sie weiterhin:
Die Regeln zum Schulbesuch mit Krankheitssymptomen (z.B. bei Erkältung) wurden erneut angepasst. Entsprechende Hinweise finden Sie unter: Umgang mit Erkältungssymptomen
Weitere Informationen zur Unterrichtsorganisation erhalten sie auf der Homepage des Kultusministeriums.