28 Mai

Unterricht ab 07. Juni 2021

Ab Montag, den 7. Juni 2021 findet in Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 0 und 50 an allen Schularten und in allen Jahrgangsstufen voller Präsenzunterricht (d. h. ohne Mindestabstand) statt.
Nach den Pfingstferien ist somit bei niedrigen Inzidenzwerten wieder täglicher Präsenzunterricht für alle Kinder möglich.
Insgesamt bleibt es bei den Entscheidungen des bayerischen Ministerrats vom 4. Mai 2021 im Hinblick auf die Regelungen für den Unterrichtsbetrieb.
Für die Grundschule Hohenpfahl bedeutet dies:
  • Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 0 bis 50 im Landkreis findet Präsenzunterricht mit voller Klassenstärke statt.
  • Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 bis 165 im Landkreis findet Wechselunterricht für alle Klassen statt.
  • Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 165 findet Distanzunterricht statt. Ausnahme bilden weiterhin die 4. Klassen.
Es gelten dabei die allgemeinen Rahmenbedingungen für den Präsenz- bzw. Wechselbetrieb:
  • allgemeine Hygienemaßnahmen (z.B. Maskenpflicht),
  • Nachweis eines negativen Testergebnisses (unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz) als Voraussetzung für den Besuch des Präsenzunterrichts bzw. der Notbetreuung.
Sollte weiterhin in einzelnen Jahrgangsstufen Wechselunterricht notwendig sein, so finden Sie hier die Gruppeneinteilung bis zum Schuljahresende:

KalenderWechselSzenario2020_2021_1-1

Für die Frage, ab wann welche Unterrichtsformen beim Über- oder Unterschreiten des Schwellenwerts umzusetzen sind, bleibt aufgrund der bundesrechtlichen Rahmenbedingungen gemäß den allgemeinen Verfahrensregelungen nach §3 der 12. BayIfSMV folgende Regelung bestehen:
  • Überschreitet im Landkreis an drei aufeinander folgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert, so treten die entsprechenden Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag in Kraft.
  • Unterschreitet im Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert, so treten dort die entsprechenden Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag außer Kraft.
Wichtig für alle Klassen:
  • Am Unterricht im Schulhaus dürfen nur Kinder teilnehmen, bei denen ein negativer Corona-Test (PCR-Test bzw. Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden) vorliegt oder deren Eltern bereit sind, dass die Kinder in der Schule einen Selbsttest durchführen.
    Einverständniserklärung für Selbsttests Schüler
  • Ausgenommen hiervon sind Kinder, die nach einer Corona-Erkrankung genesen sind. Hierzu muss ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus vorgelegt werden. Die Testung muss mittels PCR-Verfahren erfolgt sein und mindestens 28 Tage, höchstens sechs Monate zurückliegen.
Auch an der Notbetreuung dürfen nur noch Kinder mit negativem Corona-Test oder bei Teilnahme an einem Selbsttest in der Schule teilnehmen.  
Beachten Sie außerdem: Die Regeln zum Schulbesuch mit Krankheitssymptomen (z.B. bei Erkältung) wurden erneut angepasst. Entsprechende Hinweise hierzu finden Sie unter:
210312 Umgang mit Erkältungssymptomen
Gerne auch weitere Informationen zur Unterrichtsorganisation auf der Homepage des Kultusministeriums:
Allgemeine Informationen zum derzeitigen Stand des Unterrichtsgeschehens