6 Nov

Unterrichtsbetrieb aktuell /Corona Test und Quarantäne

Der bayernweit gültige Rahmen-Hygieneplan für Schulen enthält Maßnahmen und Hinweise, die eine großflächige Ausbreitung des Coronavirus an Schulen verhindern sollen. Ziel ist es, die Schulen so lange geöffnet zu halten, wie das Infektionsgeschehen vor Ort dies zulässt.
Für den Rahmen-Hygieneplan liegt eine aktualisierte Fassung (Stand: 6. November 2020) vor.
RHP_aktualisierte Fassung
Kurzübersicht RHP(002)
Was bedeutet dies für unsere Schule und den Unterricht?
Folgende Maßnahmen haben ab sofort Gültigkeit:
  • Es gilt die generelle Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte in allen Jahrgangsstufen auch während des Unterrichts (auch auf dem Sitzplatz).
  • Es werden alle Klassen weiterhin im Klassenverband unterrichtet.
  • Es ist bis auf Weiteres keine Teilung der Klassen angedacht.
  • Ebenso ist bislang nicht geplant, einen Wechsel von Distanz- und Präsenzunterricht durchzuführen.
  • Sportunterricht ist möglich. Allerdings gilt im Innenbereich (z.B. in der Turnhalle, sobald diese für den Unterricht freigegeben ist) ebenso die Maskenpflicht. Wir werden wie bisher, solange die Wetterbedingungen es zulassen, den Sportplatz, die Spielplätze in Schulnähe und den Verkehrsgarten für Bewegungsphasen oder Sportstunden nutzen. Auch kleine Wanderungen in den nahegelegenen Wald sind möglich.
  • Aufgrund der aktuell geltenden Hygiene-Vorgaben versuchen wir zusätzlich zur Maskenpflicht überall auf dem Schulgelände, insbesondere im Schulhaus, soweit es möglich ist, den Mindestabstand zu halten. Bitte weisen Sie auch zuhause Ihr Kind regelmäßig auf diese Vereinbarung hin.
Bitte beachten Sie folgende Vorgehensweisen bei Erkrankung Ihres Kindes:

Merkblatt_Umgang mit Erkältungssymptomen(002)

Brief des Kultusministers

Aktuelles zum Schutz vor dem Corona-Virus_Elternbrief


Corona Test und Quarantäne

Grundsätzlich ist allein die Gesundheitsbehörde im Landkreis Kelheim zuständig, Maßnahmen im Zusammenhang mit Corona-Testergebnissen festzusetzen. Die Schule hat keinen Einfluss auf die Maßnahmen. Das Gesundheitsamt handelt hierin nach den gesetzlichen Bestimmungen, die insbesondere in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 18. August 2020 (Az. GZ6a-G8000-2020/572) geregelt sind.
  • Sofern an einer Schule ein positiver Corona-Test (bei Schüler/innen, Lehrkräften oder Mitarbeiter/innen) konzediert wird, wird die Schulleitung aufgefordert, die Kontaktdaten der direkten Kontaktpersonen an die Gesundheitsbehörde weiterzuleiten. Für die positiv getestete Person wird vom Gesundheitsamt sofortige häusliche Quarantäne angeordnet.
  • Das Gesundheitsamt setzt sich dann umgehend mit diesen Kontaktpersonen in Verbindung.
  • Für die direkten Kontaktpersonen wird ab dem Zeitpunkt des letzten Kontakts mit der positiv getesteten Person eine 14-tägige häusliche Quarantänemaßnahme verordnet.
  • Sofern Kinder von einer Quarantänemaßnahme betroffen sind, wird auf Distanzunterricht umgestellt und in dieser Zeit der Unterricht in Form von Home-Schooling durchgeführt.
  • Eine Notbetreuung kann für Kinder, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen, nicht angeboten werden, da dies dem Ziel der Quarantäneanordnung zuwiderliefe.
  • Von der Quarantänemaßnahme sind vorerst nur die direkten Kontaktpersonen betroffen. Für weitere Familienmitglieder wird von der Gesundheitsbehörde i.d.R. keine Quarantäne verhängt, d.h. im Falle von Geschwisterkindern besuchen diese weiterhin den Unterricht.
  • Es wird i.d.R. angeordnet, dass sich die direkten Kontaktpersonen einem Corona-Test unterziehen. Sollte der veranlasste Corona-Test positiv ausfallen, würde eine Quarantäne erst dann auf weitere Familienmitglieder ausgeweitet werden.
  • Sofern bei direkten Kontaktpersonen kein positiver Corona-Test quittiert wird und keine Krankheitssymptome festzustellen sind, ist die häusliche Quarantäne i.d.R. nach zwei Wochen beendet
Auf der Homepage des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sowie des Robert-Koch-Instituts finden Sie weitere und ausführlichere Informationen. Hier können Sie insbesondere auch nachlesen, wer im Speziellen in bestimmten Konstellationen als Kontaktperson eingestuft wird (Sie finden zudem auch die Unterscheidung zwischen Kontaktpersonen der Kategorie I und Kategorie II).