16 Nov

Unterrichtsbetrieb nach den Herbstferien

Oberstes Ziel für das Schuljahr 2021/22 ist die Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts. Um dieses Ziel zu sichern, hat der bayerische Ministerrat am Mittwoch, den 3.11.2021 in einer Sondersitzung eine Ausweitung der Corona-Schutzmaßnahmen an den Schulen beschlossen.
Nach den Herbstferien gelten ab Montag, den 8.11.2021 u.a. die folgenden Neuerungen.
1. Erweiterte Maskenpflicht
Während des Unterrichts, während sonstiger Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung wird die Maskenpflicht (wieder) eingeführt. Die Maskenpflicht besteht auch am Sitzplatz, auch wenn zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu den Mitschüler/innen gewahrt werden kann.
2. Intensivierte Testungen nach bestätigtem Infektionsfall in einer Klasse
Nach einem bestätigten Infektionsfall in einer Klasse werden die Testungen nochmals intensiviert. Für die Dauer einer Woche, nachdem die infizierte Person zuletzt den Unterricht besucht hat, müssen in einem solchen Fall an allen Unterrichtstagen negative Testnachweise erbracht werden bzw. vorliegen. An den Grundschulen werden hierfür die zweimal pro Woche stattfindenden Pooltests durch Selbsttests ergänzt.
Soweit keine Teilnahme an den schulischen Testungen erfolgt ist nach einem bestätigten Infektionsfall in der Klasse für die Teilnahme am Präsenzunterricht ein externer Testnachweis zu erbringen. Externe Testnachweise dürfen dabei nicht älter als 24 Stunden (POC-Antigen-Schnelltest) bzw. 48 Stunden (PCR-Test) sein.
Für alle Personen, die das Schulhaus betreten gilt weiterhin der Rahmenhygieneplan in der zuletzt aktualisierten Fassung (letzte Änderung: 22. September 2021).

Lesefassung_Bayerischer Rahmenhygieneplan Stand 11.11.2021