23 Apr

Unterrichtswoche 26.04.2021 bis 30.04.2021

Das Landratsamt Kelheim teilte am Freitag, den 23. April 2021 mit, dass sich aufgrund von § 28b Abs. 3 S. 4; Abs. 5 IfSG und § 18 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 der 12. BayIfSMV sowie unter Bezugnahme auf das KMS vom 21.04.2021 (ZS.4-BS4363.0/750) für die Schulen im Landkreis Kelheim zum jetzigen Zeitpunkt keine Änderungen des bestehenden Unterrichtsbetriebs ergeben werden.
Dies bedeutet für die Unterrichtswoche von Montag, den 26.04.2021 bis Freitag, den 30.04.2021 unabhängig von der Entwicklung des Inzidenzwerts in dieser Zeit:
  • Für die 1. bis 3. Klassen der Grundschule Hohenpfahl findet weiterhin Distanzunterricht statt.
  • Für die 4. Klassen der Grundschule Hohenpfahl findet weiterhin Wechselunterricht im Wechsel der Gruppen 1- 2 statt.

    Wichtig:

    Am Wechselunterricht dürfen nur Kinder teilnehmen, bei denen ein negativer Corona-Test (PCR-Test bzw. Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden) vorliegt oder deren Eltern bereit sind, dass die Kinder in der Schule einen Selbsttest durchführen. Das Kultusministerium geht davon aus, dass Eltern, die die Kinder zur Schule schicken, mit einer Testung einverstanden sind. Wir bitten aber trotzdem darum, uns Ihr über die Einwilligungserklärung zukommen zu lassen.

    Auch an der Notbetreuung dürfen nur noch Kinder mit negativem Corona-Test oder bei Teilnahme an einem Selbsttest in der Schule teilnehmen.

    Bitte beachten Sie außerdem: die Regeln zum Schulbesuch mit Krankheitssymptomen (z.B. bei Erkältung) wurden erneut angepasst.
    Elterninformation zum Infektionsschutzgesetzt

    Bitte wenden Sie sich bei Fragen vertrauensvoll an die Lehrkräfte Ihres Kindes oder an die Schulleitung.