Hinweise zum Sportunterricht
Sportunterricht an der Grundschule Hohenpfahl
Die Grundschule Hohenpfahl legt besonderen Wert auf eine ganzheitliche Erziehung durch Bewegung, Spiel und Sport. Unser Ziel ist es, bei den Schülerinnen und Schülern nicht nur motorische Fähigkeiten, sondern auch Freude an der Bewegung zu fördern. Gleichzeitig vermittelt der Schulsport wichtige Kenntnisse zur Sicherheit, um Verletzungsrisiken zu minimieren.
Um dies zu gewährleisten, bitten wir Sie, folgende Punkte zu beachten:
1. Teilnahmepflicht am Sportunterricht
Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, am Sportunterricht teilzunehmen. Auch wenn Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht aktiv mitmachen kann, besteht dennoch Anwesenheitspflicht. Dies gilt sowohl für den Unterricht in der Sporthalle als auch in der Schwimmhalle.
Entschuldigung bei Krankheit: Eine schriftliche Entschuldigung der Eltern ist erforderlich. Bei längerfristigen Erkrankungen ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
2. Passive Teilnahme bei gesundheitlichen Einschränkungen
Schülerinnen und Schüler, die von bestimmten körperlichen Anforderungen im Schulsport freigestellt sind, nehmen am Sportunterricht teil, soweit es die Art ihrer Sportunfähigkeit oder Behinderung zulässt. Auch für Schülerinnen und Schüler, denen körperliche Aktivitäten unter-sagt sind, bieten sich im Sportunterricht vielfältige Möglichkeiten einer sinnvollen Teilnahme (z. B. Mitgestaltung der Unterrichtssituation, Erwerb von Kenntnissen, kognitive Leistungen). Diese passive Teilnahme ist wichtig, da der Schüler weiterhin in den Unterricht eingebunden bleibt und nicht von der Gemeinschaft isoliert wird.
3. Entschuldigung bei Nichtteilnahme
Bitte entschuldigen Sie Ihr Kind schriftlich, wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen kann. Häufige Entschuldigungen für die gleiche Krankheit erfordern ein ärztliches Attest. Arzttermine sollten möglichst außerhalb der Schulzeit gelegt werden. Ist dies nicht möglich, muss rechtzeitig ein Antrag auf Beurlaubung gestellt werden.
4. Kleidung und Ausrüstung
Sportbekleidung: Die Kleidung muss angemessen und zweckmäßig sein. Achten Sie darauf, dass die Kleidung der Sportart und dem Wetter angepasst ist. Für den Schwimmunterricht ist geeignete Badebekleidung Pflicht (kein Tragen von Unterwäsche unter der Badebekleidung).
Sportschuhe: Die Turnschuhe sollten rutschfest und stabil sein und eine abriebfeste Sohle haben. Feste Sportschuhe mit Dämpfung sind aus gesundheitlichen Gründen erforderlich.
5. Schmuck und lange Haare
Schmuck ist aus Sicherheitsgründen im Sportunterricht verboten, da er zu Verletzungen führen kann. Langes Haar muss mit Haargummis gebunden werden. Schmuckstücke, die nicht abgelegt werden können, müssen abgeklebt werden.
6. Hygiene nach dem Sportunterricht
Nach dem Sportunterricht ist das Wechseln der Kleidung Pflicht. Deosprays und Haarsprays dürfen nicht in der Umkleide verwendet werden; Deoroller sind erlaubt.
7. Brillen im Sportunterricht
Brillenträger müssen sporttaugliche Brillen (mit Kunststoffgläsern und festem Sitz) oder Kontaktlinsen tragen. Die Lehrkräfte dürfen aus Sicherheitsgründen nicht das Abnehmen der Brille verlangen. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind die notwendige Sportbrille trägt.
8. Unfallmeldungen und Schwimmunterricht
Verletzungen im Sportunterricht, die einen Arztbesuch erfordern, müssen umgehend im Sekretariat gemeldet werden. Der Schwimmunterricht ist ein fester Bestandteil des Lehrplans und vermittelt grundlegende Bewegungserfahrungen im Wasser. Bitte unterstützen Sie Ihr Kind bei der Teilnahme.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung, um den Sportunterricht sicher und erfolgreich zu gestalten.