5 Jul

Beweg dich schlau – eine Initiative von Felix Neureuther und dem BLSV

Beweg dich schlau! – Aktionstag
In den letzten Wochen haben sich die Kinder im Sportunterricht spielerisch auf unseren Sport-Aktionstag vorbereitet: den Beweg dich schlau! – Aktionstag.

Was ist das Projekt „Beweg dich schlau!“?

Felix Neureuther ist ehemaliger Skifahrer und Olympiateilnehmer. Er hat das Projekt in Kooperation mit dem BLSV ins Leben gerufen. Mit „Beweg dich schlau!“ bringt Felix Neure­u­ther seine Erfah­run­gen und Erkennt­nisse als Profi­sport­ler ein, um Kinder zu mehr Sport zu moti­vie­ren, ihnen Freude an der Bewe­gung zu vermit­teln und ihre Lebens­ge­wohn­hei­ten sowie ihren Lebens­stil nach­hal­tig posi­tiv zu beein­flus­sen. Denn Bewegung ist wichtig für eine gesunde Zukunft!

Das Programm ist ein einma­li­ges Angebot mit den Zielen:

  • Förde­rung der geis­ti­gen und körper­li­chen Leistungsfähigkeit
  • Stär­kung des Konzentrationsvermögens
  • Initi­ie­rung von zusätz­li­chen Denk- und Gedächtnisprozessen
  • Vermitt­lung der Fähig­keit zur Stressbewältigung
  • Umset­zung eines gesun­den Lebens­stils von Kindern mit spie­le­ri­schen Bewe­gungs­übun­gen, die Kopf und Körper gleich­zei­tig aktivieren.

Die Verknüp­fung von Denken und Bewe­gung kann die kogni­tive Leis­tungs­fä­hig­keit verbes­sern und damit aktiv Stress bei Kindern, aber auch bei Erwach­se­nen, vorbeugen.
Der Name des Programms, das in Koope­ra­tion mit der TU München entwi­ckelt wurde, greift den konzep­tio­nel­len Ansatz auf und fördert sowohl die koor­di­na­ti­ven – Beweg­lich­keit, Koor­di­na­tion, Kraft, Gleich­ge­wicht und Schnel­lig­keit – als auch kogni­tive Fähig­kei­ten. Auf dieser Grund­lage wurden sechs Statio­nen konzi­piert, die die Kinder absol­vie­ren. Es trägt damit nicht nur zur physi­schen Gesund­heit, sondern auch maßgeb­lich zur menta­len Ausge­gli­chen­heit, Aufnah­me­fä­hig­keit und Leis­tungs­fä­hig­keit der Kinder.
Zwei Lehrkräfte der Schule wurden zu „Beweg dich schlau Coaches“ ausgebildet und zertifiziert und sind für die Durchführung des Projektes, welches vom Freistaat Bayern gefördert wird verantwortlich.

Ablauf des Aktionstages:

Wann: für die 1. und 2. Klassen am Dienstag, den 5.7., von 8.00-11.25 Uhr

für die 3. und 4. Klassen am Mittwoch, den 6.7., von 8.00-11.25 Uhr   

 

Was: Die Kinder durchlaufen in Kleingruppen sechs verschiedene Sportstationen und können
dabei im Team Punkte sammeln. Die Sieger erwarten tolle Preise, die von der AOK Kelheim und vom Förderverein der Schule gespendet wurden.

 

 

20 Mrz

Umsetzung der schulischen Infektionsmaßnahmen ab 21.März bis zunächst zum 2. April 2022

Ziel ist weiterhin, einen Präsenzunterricht mit hohem Schutzniveau zu gewährleisten. Zu nennen sind hier v. a. die regelmäßigen Testungen, die auch die Neufassung des IfSG als Teil des künftigen „Basisschutzes“ vorsieht und die daher in Bayern bis auf Weiteres fortgesetzt werden.
Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang den hochsensitiven PCR-Pooltestungen zu, die seit Kurzem auch in den Jahrgangsstufen 5 und 6 stattfinden, Infektionen frühzeitig und zuverlässig erkennen und so von vornherein zu einem hohen Sicherheitsniveau im Präsenzunterricht beitragen.

Vor diesem Hintergrund hat der Ministerrat am 15. März 2022 für die Jahrgangsstufen, in denen flächendeckend PCR-Pooltestungen stattfinden, Anpassungen bei den Vorgaben zur schulischen Maskenpflicht beschlossen.

Vorbehaltlich der noch ausstehenden Änderung der 15. BayIfSMV, die am19. März 2022 in Kraft treten soll, gilt demnach:

  • Während des Unterrichts im Klassenzimmer, bei schulischen Ganztagsangeboten und in der Mittagsbetreuung entfällt die Maskenpflicht, soweit sich die Schülerinnen und Schüler im Klassenzimmer am Platz befinden, ab Montag, 21. März 2022 für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie für Schülerinnen und Schüler der Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Sehen, geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung in allen Jahrgangsstufen;
    Voraussetzung für den Wegfall der Maskenpflicht am Sitz- bzw. Arbeitsplatz ist, dass in der betreffenden Klasse tatsächlich regelmäßig (staatlich oder anderweitig organisierte) PCR-Pooltestungen durchgeführt werden. Der Wegfall der Maskenpflicht am Sitz- bzw. Arbeitsplatz schließt dabei auch einzelne Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Klasse ein, die externe Testnachweise erbringen.
  • Auf freiwilliger Basis können Schülerinnen und Schüler am Sitzbzw. Arbeitsplatz selbstverständlich weiterhin eine Maske tragen. Nach einem bestätigten Infektionsfall in einer Klasse gilt für die Schülerinnen und Schüler dieser Klasse während des „intensivierten Testregimes“ für einen Zeitraum von fünf Unterrichtstagen die Maskenpflicht auch wieder am Sitz- bzw. Arbeitsplatz während des Unterrichts bzw. während der Ganztagesangebote bzw. der Mittagsbetreuung.
    Für alle übrigen Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte in allen Jahrgangsstufen und allen Schularten sowie sonstige an den Schulen tätigen Personen bleibt es auch am Sitz- bzw. Arbeitsplatz bei den bisherigen Regelungen, d. h. es besteht Maskenpflicht.
    Die Maskenpflicht auf den Begegnungsflächen besteht zunächst für alle Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte und sonstige an Schulen tätige Personen unverändert fort. Auch im öffentlichen Personennahverkehr und im freigestellten Schülerverkehr ist voraussichtlich weiterhin eine Maske erforderlich.
Lesen Sie hierzu das Elternibformationsschreibem des Kultusministeriums:

Elterninformationsschreiben_Maskenpflicht (1)

1 Feb

Umgang mit Infektionsfällen Stand 01.02.2022

Mit Blick auf das hohe Schutzniveau an den Schulen hat das Gesundheitsministerium den Regierungen und Gesundheitsämtern zwischenzeitlich weitergehende Informationen zum Umgang mit Infektionsfällen im Schulbereich gegeben, die dem Ziel einer Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts auch bei hohen Inzidenzen folgen.
Lesen Sie bitte hierzu das Schreiben des Kultusministerium vom 01.02.2022:
Elterninformation