26 Mrz

Unterricht nach den Osterferien / Notbetreuung / Selbsttests

Unterricht nach den Osterferien
Die Aufnahme des Unterrichts nach den Osterferien wird weiterhin abhängig von der Entwicklung der Infektionszahlen, somit von der Sieben- Tage-Inzidenz gemacht.
Diese wird uns wie bereits in den vergangenen Wochen erst wieder am Freitag, den 09.April 2021 zur Verfügung gestellt. Die Entscheidung und somit auch die Information für die Eltern über die Wiederaufnahme des Unterrichts in den Jahrgangsstufen 1 – 3 kann also erst dann erfolgen.
Einzig die Schüler der 4. Klassen werden am 12. April 2021 den Unterricht in Form von Wechselunterricht (beginnend mit Gruppe 1) wieder aufnehmen. Alle wichtigen Informationen hierzu werden die betroffenen Klassen zeitnah von den Klassenlehrkräften erhalten.

Elternbrief Kultusminister _ Unterricht nach Ostern

Notbetreuung
Auch nach den Osterferien werden wir eine Notbetreuung anbieten.
Vermehrt haben wir in den vergangenen Wochen festgestellt, dass die Nachfrage nach Notbetreuung unverhältnismäßig gestiegen ist und auch Kinder in der Notbetreuung ohne vorherige Anmeldung erscheinen.
Die Notbetreuung an allen bayerischen Grundschulen kann ausdrücklich nur ihm Rahmen der vorhandenen personellen und räumlichen Ressourcen stattfinden. Unsere Personalplanung für die Notbetreuung erfordert daher unbedingt eine rechtzeitige Anmeldung Ihres Kindes für diese.
Um weiterhin die räumlichen und personellen Kapazitäten vorhalten zu können, müssen wir alle Eltern mit Bedarf einer Notbetreuung bitten, folgendes Vorgehen unbedingt einzuhalten:
1) Die Anmeldung des Kindes zur Notbetreuung muss uns für eine Unterrichtswoche jeweils zwingend vorliegen.

Anmeldungen für die Notbetreuung in der Woche vom 12. – 16. April 2021: spätestens am Freitag, 09. April 2021

2) Kinder, die bis zum genannten Termin nicht für die Notbetreuung angemeldet sind, können und dürfen diese ausdrücklich nicht besuchen.
3) Aufgrund der hohen Nachfrage nach Notbetreuung müssen wir ab sofort auch eine Bestätigung einfordern, die Ihren Bedarf an Notbetreuung belegt:
– Bescheinigung Ihres Arbeitgebers
– Bestätigung über aufgebrauchten Jahresurlaub
– Bescheinigung über eine Tätigkeit in einem systemrelevanten Beruf ohne Freistellungsmöglichkeit
4) Bitte melden Sie Ihr Kind unbedingt schriftlich  (per Mail: gs-hohenpfah@t-online.de ) für die jeweiligen Termine der Notbetreuung an.
In der Meldung muss enthalten sein:
– Tage, an denen das Kind zur Notbetreuung kommen soll
– besucht das Kind im Anschluss daran die Offene Ganztagsbetreuung
5) Sollte  das Kind, an denen es zur Notbetreuung angemeldet ist, nicht daran teilnehmen, muss in der Zeit von 7:30 Uhr bis 8:00 Uhr unbedingt im Sekretariat der
Schule   (09441-10414) Bescheid gegeben werden.
 BITTE UNBEDINGT BEACHTEN:
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 gilt:

Teilnahme an der der Notbetreuung nur mit einem negativen Corona Testergebnis!!!!

Selbsttests für Schüler
Ab 12. April gilt, dass bei einer Inzidenz unter 100  an der Schule zweimal pro Woche Selbsttests für Schülerinnen und Schüler angeboten. Es nehmen ausschließlich die Kinder an den Selbsttests teil, bei denen eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegt.
Ab 12. April dürfen in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 nur noch Schülerinnen und Schüler der Klassen, für die Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand vorgesehen ist, am Präsenzunterricht teilnehmen, die
  • in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis gemacht haben
oder
  • einen aktuellen, negativen Covid-19-Test haben (PCR- oder POC-Antigenschnelltest, der durch medizinisch geschultes Personal durchgeführt wird; nicht älter als 48 Stunden). Solche Tests können z. B. in den lokalen Testzentren, bei Ärzten oder bei anderen geeigneten Stellen durchgeführt werden. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht hier nicht aus.

In den Ferien werden wir Ihnen bei Bekanntwerden neuer und aktueller Informationen diese wieder auf unserer Homepage bereitstellen.