25 Nov

Aktuelle Maßnahmen zum Infektionsschutz an Schulen / Zusätzlicher Selbsttest an Pooltest-Schulen

Mit Wirkung vom 24.11.2021 gilt auf dem gesamten Schulgelände der Grundschule Hohenpfahl die „3G-Regelung(GEIMPFT, GENESEN, GETESTET) mit Ausnahme der Schüler*Innen auch für schulfremde Personen. Schulfremde Personen sind auch Erziehungsberechtigte. Diese dürfen das Schulgelände damit nur betreten, wenn sie geimpft, getestet oder genesen sind. Dies gilt unabhängig vom Zweck, zu dem die jeweilige Person das Schulgelände aufsucht, und von der Dauer des Aufenthalts dort. Kinder unter sechs Jahren sind von der 3G-Pflicht ausgenommen.
Die 3G-Vorgabe gilt für eine Nutzung des Schulgeländes während des Unterrichts bzw. während des Offenen Ganztags.
Lesen Sie bitte hierzu, das Anschreiben des Kultusministeriums:
Information für Erziehungsberechtigte – 3G-Regel für schulfremde Personen
Zusätzlicher Selbsttest an den „Pooltest-Schulen“
Für alle Schüler*Innen der Grundschule Hohenpfahl wird künftig am Montagmorgen zu Unterrichtsbeginn ein zusätzlicher Selbsttest zusätzlich zu den Pooltestungen durchgeführt. Die Neuregelung greift erstmals am Montag, den 29.11.2021.
16 Nov

Unterrichtsbetrieb nach den Herbstferien

Oberstes Ziel für das Schuljahr 2021/22 ist die Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts. Um dieses Ziel zu sichern, hat der bayerische Ministerrat am Mittwoch, den 3.11.2021 in einer Sondersitzung eine Ausweitung der Corona-Schutzmaßnahmen an den Schulen beschlossen.
Nach den Herbstferien gelten ab Montag, den 8.11.2021 u.a. die folgenden Neuerungen.
1. Erweiterte Maskenpflicht
Während des Unterrichts, während sonstiger Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung wird die Maskenpflicht (wieder) eingeführt. Die Maskenpflicht besteht auch am Sitzplatz, auch wenn zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu den Mitschüler/innen gewahrt werden kann.
2. Intensivierte Testungen nach bestätigtem Infektionsfall in einer Klasse
Nach einem bestätigten Infektionsfall in einer Klasse werden die Testungen nochmals intensiviert. Für die Dauer einer Woche, nachdem die infizierte Person zuletzt den Unterricht besucht hat, müssen in einem solchen Fall an allen Unterrichtstagen negative Testnachweise erbracht werden bzw. vorliegen. An den Grundschulen werden hierfür die zweimal pro Woche stattfindenden Pooltests durch Selbsttests ergänzt.
Soweit keine Teilnahme an den schulischen Testungen erfolgt ist nach einem bestätigten Infektionsfall in der Klasse für die Teilnahme am Präsenzunterricht ein externer Testnachweis zu erbringen. Externe Testnachweise dürfen dabei nicht älter als 24 Stunden (POC-Antigen-Schnelltest) bzw. 48 Stunden (PCR-Test) sein.
Für alle Personen, die das Schulhaus betreten gilt weiterhin der Rahmenhygieneplan in der zuletzt aktualisierten Fassung (letzte Änderung: 22. September 2021).

Lesefassung_Bayerischer Rahmenhygieneplan Stand 11.11.2021

16 Sep

PCR-Pooltests (Lolli Tests) an der Grundschule

Mit Schreiben des Kultusministeriums vom 10. September 2021 wurden am späten Freitagnachmittag die Schulen über die Organisation der bayernweit geplanten PCR-Pooltests (sog. Lolli-Tests) informiert. Wichtige und wesentlich Informationen für Sie als Eltern kurz in der Zusammenfassung.
1. Beginn der PCR-Pooltests
  • Ein Beginn der PCR-Pooltestungen ist bayernweit ab Montag der zweiten Schulwoche, den 20. September 2021 vorgesehen.
  • Ab diesem Zeitpunkt müssen die Kinder keine Selbsttests mehr in den Klassen durchführen. Aufgrund der Kurzfristigkeit kann es sein, dass die Selbsttests noch bis Freitag, den 24. September 2021, übergangsmäßig zum Einsatz kommen.
2. Art der Tests
  • Die eingesetzten Lolli-Tests sollen kindgerecht angewendet werden können.
  • Bei der Testdurchführung lutschen die Kinder jeweils für 30 Sekunden an einem Tupfer.
  • Anschließend werden die Tests in einem Klassen-Pool eingesammelt und im Labor ausgewertet.
Hierzu finden Sie ausführlichere Informationen in einem Info-Schreiben des Kultusministeriums
Elternanschreiben Pool Test
3. Freiwilligkeit der Tests
Die Teilnahme der Kinder an den Tests ist freiwillig. Kinder die nicht teilnehmen können sich weiterhin außerhalb der Schule z.B. in einem Testzentrum oder in einer Apotheke testen lassen und den Testnachweis erbringen. Folgende Testverfahren sind möglich:
  • ein maximal vor 48 Stunden durchgeführter PCR-Test, ein POC-PCR-Test oder ein weiterer Test nach Amplifikationstechnik (Vorlage 2x pro Woche)
  • ein maximal vor 24 Stunden durchgeführter POC-Antigentest (Vorlage 3x pro Woche).
Selbsttests in der Schule werden ab 20. September 2021 (bzw. nach einer evtl. einwöchigen Übergangszeit) nicht mehr durchgeführt.
Bitte erklären Sie daher Ihr Einverständnis auf der folgenden Einverständniserklärung, wenn Ihr Kind an den Testungen teilnehmen soll.
Einwilligung Eltern_ Pool Testung
4. Durchführung der Tests und Ergebnisübermittlung
Voraussichtlich werden die Lolli-Tests an der Grundschule Hohenpfahl zu folgenden Zeiten durchgeführt:
  • In den 3. und 4. Klassen: Montag und Mittwoch (Ausnahme: Freitag, 19. November, statt Mittwoch, 17. November 2021)
  • In den 1. und 2. Klassen: Dienstag und Donnerstag.
Eltern, die Ihr Einverständnis zur Teilnahme der Kinder an den Lolli-Tests gegeben haben (und die obige Einverständniserklärung mit unbedingt erforderlicher Angabe einer Email-Adresse der Schule rückgemeldet haben), erhalten jeweils das Testergebnis auf dem Weg per Mail zugesandt.

 

Wann muss mein Kind auf jeden Fall zu Hause bleiben?

4_Aktualisiertes Merkblatt für Erziehungsberechtigte – Erkältungssymptome