7 Mai

Unterricht ab 10. Mai 2021

Auch ab Montag, den 10. Mai ändert sich für den Unterrichtsbetrieb an den Schulen in Bayern vorerst nichts.
  • Für die 1. bis 3. Klassen der Grundschule Hohenpfahl findet weiterhin Distanzunterricht statt.
  • Für die 4. Klassen der Grundschule Hohenpfahl findet weiterhin Wechselunterricht im Wechsel der Gruppen 1-2 statt.

KalenderWechselSzenario2020_2021
rot – Gruppe 1
blau- Gruppe 2

Am 4. Mai 2021 hat der bayerische Ministerrat entschieden, die Regelungen für den Unterrichtsbetrieb in Bayern neu zu fassen, um den Schülerinnen und Schülern in Bayern deutlich mehr Präsenzbetrieb zu ermöglichen als bislang. Für die Grundschulen greifen die Neuregelungen ab Montag, den 10. Mai 2021. Für die Grundschule Hohenpfahl bedeutet dies:
  • Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 0 bis 50 im Landkreis findet Präsenzunterricht mit voller Klassenstärke statt.
  • Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 bis 165 im Landkreis findet Wechselunterricht für alle Klassen statt.
  • Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 165 findet Distanzunterricht statt. Ausnahme bilden weiterhin die 4. Klassen.
Die Rahmenbedingungen für den Präsenz- bzw. Wechselbetrieb
  • allgemeine Hygienemaßnahmen (wie Maskenpflicht, Mindestabstand),
  • Nachweis eines negativen Testergebnisses als Voraussetzung für den Besuch des Präsenzunterrichts bzw. der Notbetreuung
gelten weiter.
Für die Frage, ab wann welche Unterrichtsformen beim Über- oder Unterschreiten des Schwellenwerts umzusetzen sind, ergibt sich aufgrund der bundesrechtlichen Rahmenbedingungen gemäß den allgemeinen Verfahrensregelungen nach §3 der 12. BayIfSMV folgende Regelung:
  • Überschreitet im Landkreis an drei aufeinander folgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert, so treten die entsprechenden Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag in Kraft.
  • Unterschreitet im Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert, so treten dort die entsprechenden Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag außer Kraft.
Beachten Sie hierzu bitte die Informationsschreiben des Kultusministers zur Weiterleitung an alle Eltern und Erziehungsberechtigten:
Elternbrief Kultusministerium Unterrichtsbetrieb ab Montag, 10. Mai 2021
Anlage für Eltern_Übersicht zum Unterrichtsbetrieb ab 10.Mai 2021
Wichtig für alle Klassen:
  • Am Wechselunterricht dürfen nur Kinder teilnehmen, bei denen ein negativer Corona-Test (PCR-Test bzw. Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden) vorliegt oder deren Eltern bereit sind, dass die Kinder in der Schule einen Selbsttest durchführen. Das Kultusministerium geht davon aus, dass Eltern, die die Kinder zur Schule schicken, mit einer Testung einverstanden sind. Wir bitten aber trotzdem darum, uns Ihr über die Einwilligungserklärung zukommen zu lassen.
  • Ausgenommen hiervon sind Kinder, die nach einer Corona-Erkrankung genesen sind. Hierzu muss ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus vorgelegt werden. Die Testung muss mittels PCR-Verfahren erfolgt sein und mindestens 28 Tage, höchstens sechs Monate zurückliegen.
Auch an der Notbetreuung dürfen nur noch Kinder mit negativem Corona-Test oder bei Teilnahme an einem Selbsttest in der Schule teilnehmen.